Geschlecht: Aktive und passive Negation

Seit heute gilt eine Änderung des Personenstandsgesetzes: Eltern müssen nicht mehr das Geschlecht des Neugeborenen im Geburtsregister  eintragen lassen, wenn die Geschlechtszuordnung nicht eindeutig ist. Eine gute Entscheidung für die (geschätzten) 80.000 Intersexuellen in Deutschland (noch mehr für die, die noch geboren werden)! Soviel Ambiguitätstoleranz erfährt man vom Gesetzgeber selten.


Die begrüßenswerte Gesetzesänderung (passive Negation des Geschlechts) erinnert mich daran, dass die Rechtsprechung auch eine aktive Negation kennt: Eine legislative Verrücktheit des Transsexuellengesetzes, die gleichwohl logisch konsistent ist. Nach einer gerichtlich anerkannten Personenstandsänderung kann im Nachhinein der Eintrag im Geburtsregister geändert werden.  Ein Mann-zu-Frau-transsexueller Mensch, der als Junge geboren wurde, kann sich nachträglich als „weiblich“ geboren eintragen lassen.


Intersexuelle Aktivisten haben schon lange gefordert, von der zweigeschlechtlichen Norm abzukommen und anzuerkennen, dass es viele Geschlechter zwischen „nur Mann“ und „nur Frau“ gebe. Das für Personenstandsfragen zuständige Innenministerium betont dagegen mürrisch, dass damit keine neue Geschlechtskategorie gegeben sei und dass es für die gesamte Rechtsordnung nur männlich und weiblich gebe. Warum eigentlich? Ich bin dafür, dass der Geschlechtseintrag für alle wegfällt!