Karlsruher Richter anerkennen ein drittes Geschlecht
Das Bundesverfassungsgericht hat die bloße Mann-Frau-Betrachtung der Geschlechtlichkeit im deutschen Recht beendet. Die Karlsruher Richter haben die Intersexualität als drittes Geschlecht anerkannt und fordern mit Blick auf die im Grundgesetz festgeschriebenen Persönlichkeitsrechte einen zusätzlichen Eintrag in den Geburtenregistern. Im Kommentar der Süddeutschen Zeitung spricht Heribert Prantl von einem Urteil von historischer Bedeutung. 

Bereits 2014 ist im Verlag Systemische Forschung bei Carl-Auer „Geschlecht therapieren – Andere Erzählungen im Kontext narrativer systemischer Therapie“ von Angelika Grubner erschienen. Darin beschreibt die Autorin die Ausgangslage für ihre Untersuchung wie folgt:

„Solange die Dekonstruktion von Geschlecht im systemtherapeutischen Diskurs noch nicht erfolgt ist, verbleibt Geschlecht in einem metaphysischen Bereich.“ Anschließend erklärt Angelika Grubner, warum das bis dato wirkmächtige Geschlechtermodell der Sex/Gender-Trennung, zirkulär verknüpft mit der „naturhaften“ Zweigeschlechtlichkeit, im systemischen Denkgebäude theoretisch nicht länger haltbar sei.

Die Autorin forderte bereits zu diesem Zeitpunkt ein neues Konzept, Geschlecht zu denken, das den Ansprüchen (narrativer) systemischer Therapie gerecht werde. Dieser Aufgabe stellte sie sich in ihrem  Buch, indem sie den auf Michel Foucaults Überlegungen gründenden narrativen Ansatz mit der politisch-philosophischen Gendertheorie Judith Butlers zusammenführte und  daraus eine neue psychotherapeutische Haltung zu Gender entwickelte , die den systemischen Anspruch erfüllt, die Anzahl der Möglichkeiten zu vergrößern.  Ein ebenso lesenswertes wie hochaktuelles Buch zum heuten Urteil der obersten Verfassungsrichter.

Carl-Auer-Literaturtipp:
Angelika Grubner: „Geschlecht therapieren – Andere Erzählungen im Kontext narrativer systemischer Therapie“