Schavan

Frau Schavan gehört nicht zu meinen Freunden, weder politisch noch privat. Trotzdem finde ich, dass es ziemlich albern ist, ihr nach 30 Jahren den Doktortitel streitig zu machen (vom Aberkennen gar nicht zu reden).


Erst als die Naziverbrechen in Deutschland zu verjähren drohten, ist bei uns die Verjährungsfrist für Mord aufgehoben worden. Vorher betrug sie, wenn ich mich recht erinnere, 20 Jahre.


Aber ja, ich gebe zu, Plagiate in einer Doktorarbeit sind schlimmer als Mord...


Aber inhaltlich habe ich Zweifel, dass es angemessen ist, ihr den Titel abzuerkennen. Offensichtlich hat sie ja - nach allem, was man hört - keine Ideen anderer Leute geklaut, sondern im besten Fall schlampig zitiert. Bei den von mir betreuten Doktorarbeiten halte ich es für kein Plagiat, wenn der Dissertand die Meinung eines Autors mit leicht veränderten Formulierungen aus dem Original übernimmt und ohne Anführungszeichen verwendet - weil es ja nicht wörtlich zitiert ist -, aber den Autor, von dem diese Inhalte stammen mit Ort und Zeit der Publikation angibt. Entscheidend ist, dass die Urheberschaft des Gedankens, der Erkenntnis usw. deutlich wird.


Wenn Frau Schavan einen eigenen Gedankengang und eine schlüssige Argumentation entwickelt hat, dann ist dies die wissenschaftliche Leistung. Wenn sie beim Aufarbeiten der Literatur nicht alles wörtlich zitiert hat, sondern nur sinngemäß, dann ist das m.E. kein Grund, sie oder ihre Arbeit zu disqualifizieren.