Polanski

Nicht dass ich Männer, über 40, die 13-Jährige besoffen machen und dann durchvögeln, verteidigen will. Aber im Fall von Roman Polanski scheint mir die Situation doch ein wenig komplizierter. Er ist ja nicht einfach ein flüchtiger Kinderficker, der sich der Strafverfolgung entzieht.


Er war bereits in Haft, und es gab einen Deal zwischen seinem Anwalt und der Staatsanwaltschaft. Die Untersuchungshaft sollte auf die zu erwartende Strafe angerechnet werden bzw. die zu erwartende Strafe sollte nicht höher ausfallen, als die bereits abgesessene Zeit im Knast.


Dann aber hat sich die Meinung der Staatsanwaltschaft (oder auch der Staatsanwalt) geändert, und der Deal galt auf einmal nicht mehr...

Die Unterlagen, die Klarheit über diesen Sachverhalt schaffen könnten, werden von den US-Behörden nicht zur Verfügung gestellt.


Polanski hat sich damals dem weiteren Verfahren entzogen, d.h. die Flucht nach Europa ergriffen.


Jetzt nach 33 Jahren wird auf einmal erneut die Inhaftierung von Polanski gefordert. Wenn man seine Tat als Vergewaltigung definiert (und das muss man wohl), dann ist diese Straftat jetzt auch nach US-Recht verjährt. Das Auslieferungsverfahren ist wahrscheinlich nicht mehr als der Schachzug eines karrieresüchtigen Staatsanwalts, um sich der Öffentlichkeit bekannt zu machen.


Auf jeden Fall scheint mir, dass die Schweizer Regierung die richtige Entscheidung getroffen hat, Polanski nicht an die USA auszuliefern.


Es geht ja nicht um Kinderficker ja oder nein, schon gar nicht um Exkulpation, sondern um die Frage, ob in einem Rechtssystem Verfahrensweisen Geltung haben oder nicht. Dies scheint mir hier auf jeden Fall das höhere Rechtsgut.