Ignace Murwanashyaka

Blogschreiben bildet eben doch. Kommentare gestern haben mich veranlasst, ein wenig zu o.g. Person zu recherchieren. Es lohnt sich wirklich.


Murwanashyaka lebt in Mannheim (= unser Abbottabad?) und ist offenbar Befehlshaber einer Hutu-Miliz, die für Tausende von Toten verantwortlich gemacht wird. Wikipedia schreibt dazu:


"Murwanashyaka wird von Ruanda über Interpol gesucht. Einem Auslieferungsantrag wegen der Beteiligung am Völkermord in Ruanda durch Ruanda wurde bisher nicht entsprochen. In einem Interview mit der Redaktion des ARD Nachrichtenmagazins FAKT bestätigt Murwanashyaka selbst, dass er die Kontrolle über seine Miliz hat. Laut eines Abteilungsleiters von Ruandas Generalstaatsanwaltschaft, Jean Bosco Mutangana, gäbe es in Ruanda genügend Zeugen, damit die deutsche Bundesanwaltschaft gegen Murwanashyaka ein Verfahren nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch von 2002 eröffnen könnte. Die deutsche Botschaft in Kigali sei darüber informiert und habe entsprechende Dokumente von Zeugenaussagen erhalten.


Am 17. November 2009 wurde Murwanashyaka in Mannheim wegen des dringenden Verdachts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, festgenommen. Ein Bericht der UNO belastet ihn. Im Dezember 2010 klagte die Bundesanwaltschaft Murwanashyaka sowie seinen 49-jährigen Stellvertreter Straton Musoni wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Sie wirft ihnen 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen vor, die ihre Milizen 2008 und 2009 in der Demokratischen Republik Kongo begangen haben sollen. Dabei wurden der Bundesanwaltschaft zufolge mehr als 200 Menschen getötet, zahlreiche Frauen vergewaltigt, etliche Dörfer geplündert und gebrandschatzt, Unschuldige als Schutzschild gegen militärische Angriffe missbraucht und Kinder als Kindersoldaten für die Miliz zwangsrekrutiert.


Am 4. Mai 2011 begann vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Es handelt sich um den ersten Prozess in Deutschland auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches.[...]"