Blumensträuße

Der Pfingstsonntag ist ein hoher Feiertag. Da greift das ladenschlussgesetzliche Verbot von Sonderverkäufen. Aber nur bei uns in Baden-Württemberg. Heute fällt aber Pfingsten auf den zweiten Sonntag im Mai, den traditionellen Muttertag, üblicherweise ein Haupttag für die Blumengeschäfte. Nix da, erklärte die Landesregierung. Keine Ausnahme (was sie hätte zulassen können)! Sogar Gerichte wurden bemüht. Einige Gemeinden wie Gottmadingen klagten auf ihr Sonderrecht, örtliche Ausnahmen machen zu können. Nix da, sagten die Gerichte. Also nirgends in Baden-Württemberg Blumenverkauf am Muttertag? Keineswegs. Für Wallfahrts- und Kurorte, besondere Ausflugs- und so genannte Erholungsorte und einige andere Plätze gilt immer eine Ausnahmeregelung. Hier im schönen Markgräflerland, auch Toscana Deutschlands genannt, wird es am heutigen Pflingstsonntagsmuttertag laut Wetterbericht nicht nur wärmer als in der Toscana. Hier wimmelt es geradezu von Kur- und Erholungsorten, so dass es in unserer Gegend jedermann möglich ist, die Mütter mit frischen Blumensträußen zu beschenken. Geht im eigenen Dörfchen nichts, dann gewiss bei den Nachbarn. Welche Musterschülerle Macchiavellis proben da nur ihr kleines Mächtle? Zum Gschpöttle von ganz Deutschland und seinen Nachbarn! Oh ihr Rechthäberle und Fettnäpfleschnitzer vom Reitzenstein (für Landesunkundige: das Staatsministeriums)!


Der gewitzte Bürgermeister von Gottmadingen, vor Gericht unterlegen, ließ sich jedenfalls von den Stuttgarter Sturköpfen nicht unterkriegen. Er hatte die pfiffige Idee, jeder Mutter am Ort einen Blumenstrauß zu schenken und wurde damit sogar zum Tagesthema im Ersten am Vorabend. Schließlich geht es ums Schenken, nicht ums Kaufen am Muttertag.