Air Berlin ist eine Aktiengesellschaft

Warum die Rechtsform von Fluggesellschaften von Bedeutung für den Reisenden ist, weiss ich, seit ich neulich von Münster/Osnabrück nach Berlin fliegen wollte. Der Air Berlin-Flug war für 19 Uhr 30 geplant. Da meine Arbeit schon früher erledigt war und ich keine Lust auf irgendwelche Sightseeing-Touren durch deutsche Universitätsstädte hatte, war ich bereits um 17 Uhr am Flughafen und konnte mich in mein Buch vertiefen.


Um genau 19 Uhr 30 wurde von Air Berlin bekannt gegeben, dass der Flug gecancelled ist. Alle mussten das Gepäck wieder abholen und sich an einem Schalter anstellen, um sich einen Hotelgutschein, einen Voucher für einen Leihwagen oder die Bahnfahrt nach Berlin (die um diese Zeit kaum noch zu bewerkstelligen ist) holen.


Am Schalter wurde klar, dass die Maschine in Berlin gar nicht erst abgeflogen ist. Man hätte also alle Gäste, die schon vor der angekündigten Abflugzeit ankamen, informieren können, dass der Flug ausfällt. Dann hätten die meisten (und nicht nur ich) den Zug nach Berlin noch bekommen, es wäre nicht so voll am Schalter gewesen usw. Die Mitarbeiter wußten schon spätestens um 18 Uhr, dass der Flug ausfällt.


Ich habe lange gerätselt, warum das alles so blödsinnig gehandhabt wurde. Jetzt erklärte mir ein Kollege die tieferen Zusammenhänge:


"Auf solch ein Wissen zu reagieren ist den Mitarbeitern verboten. Bei Aktiengesellschaften ist die Nutzung von Insider-Informationen strafbar!"


Richtig! Hätte ich eigentlich auch selbst drauf kommen können.