Der Lehrer und die 14-jährige Schülerin
Ulrich Clement
Ein 32-jähriger Lehrer hat über einige Monate Sex mit einer 14-jährigen Schülerin. Er wird vom Dienst suspendiert und später an eine andere Schule versetzt. Nachdem er in erster und zweiter Instanz zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, spricht ihn das Oberlandesgericht frei. Es begründet den Freispruch damit, daß der Lehrer in der Klasse der Schülerin nur dreimal unterrichtet habe. Es habe deshalb kein Mißbrauch einer Schutzbefohlenen vorgelegen.
Es ist keine Kunst, sich dieser Empörung von Schule und Elternvertretern anzuschließen. Empörung bietet eine einfache Unterscheidung an: gut und böse, Täter und Opfer. Nun gehört eine Portion Empörungsfähigkeit zur moralischen Grundausstattung jedes Menschen. Aber sie reicht nicht. Kein Zweifel: der Lehrer hat sich sozial völlig inkompetent verhalten, hat persönliche Gefühle und soziale Rollenverpflichtung nicht auseinander gehalten und hat die Verquickung von Statusunterschieden und erotischer Anziehung nicht respektiert, hat sich also – systemisch ausgedrückt – der Kontextvermengung schuldig gemacht.
Und das Mädchen? Ich gab gestern den Medizin-Studierenden meines Kurses den Fall zur Diskussion und war von der Bewertung überrascht: Während die männlichen Studenten fast durchweg eindeutig den Lehrer verurteilen, ganz unabhängig vom Verhalten der Schülerin, nehmen die Studentinnen das Verhalten des Mädchens in den Blick. Der Fall sei doch ganz anders zu beurteilen, wenn sie keinen Schaden davongetragen habe und erst recht, wenn sie das auch gewollt habe. Keine einzige Studentin betrachtete die Schülerin nur als Opfer, die meisten sehen sie mitverantwortlich, ohne freilich den Lehrer freizusprechen.
Ich bin beeindruckt, wie wenig projektiv die Bewertungen ausfallen, indem jeweils dem eigenen Geschlecht die Verantwortung zugeschrieben wird. Weder strapazieren die Studentinnen das Opfer-Argument und protegieren das Mädchen noch spielen die männlichen Studenten die niederträchtige blaming-the-victim-Karte und bagatellisieren das Verhalten des Lehrers.
So – zum Beispiel – sieht sexuelle Selbstverantwortung aus.
6 Kommentare »
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Im Lichte der zu Recht überaus kritischen Diskussion über den sexuellen Missbrauch von Schülern, der wenige Monate vor diesem Urteil noch ein großes Thema war, ist der Freispruch von Koblenz absolut unverständlich. Ein Lehrer, der sich eine (oder gar mehrere) Sexualpartnerin(nen) unter den Schülerinnen seiner Schule sucht, ist an dieser Schule untragbar, Bundesgerichtshof hin, Oberlandesgericht her. Eine minderjährige Schülerin ist Schutzbefohlene der ganzen Schule und nicht nur der Personen, die diese Schülerin direkt unterrichten. Insofern verstehe ich den aufgebrachten Schulleiter, der es vehement abgelehnt hat, den Lehrer noch jemals an seiner Schule zu beschäftigen. Die feinsinnige richterliche Unterscheidung zwischen Lehrern einer Schule, die unmittelbare pädagogische Verantwortung für eine Schülerin (oder einen Schüler) haben und solchen, die keinen direkten beruflichen Bezug zu ihr (oder ihm) haben, ist unverantwortlich. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass für alle Lehrer einer Schule ihre 14-jährige Tochter sexuell tabu ist. Der kann und darf hier noch nicht einmal mehr die Hofaufsicht führen und schon gar nicht als Begleitperson auf einer Klassenfahrt mitreisen. Gerade dabei ist es ja der Tatbestandsschilderung nach zum ersten sexuellen Kontakt gekommen. In unserer Gesellschaft scheint allmählich das Rauchverbot einen höheren Stellenwert zu haben als das Verbot des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Jugendlichen zumal.
Kommentar by Horst Kasper — 14. Januar 2012 @ 10:49
Ich finde auch, dass dieser Lehrer untragbar für jede Schule ist.
Trotzdem: Gestern gab es im Fernsehen mal wieder “Lolita” nach dem Roman von Nabokov. Und er zeigt, dass der Stoff, aus dem große Literatur ist, eben nicht geeignet ist, um die Aufsicht in Schulhöfen und bei Klassenfahrten zu regeln.
Aber wer lebt schon große Literatur? Leider und Gottseidank. Denn wenn er es tut, dann muss er sich klar darüber sein, dass er gegen die Spielregeln der gutbürgerlichen, kleinkarierten und uns deshalb so lieben Kultur verstößt…
Kommentar by FBSimon — 14. Januar 2012 @ 23:18
Aber dieser 32-jährige Religionslehrer ist doch wohl nicht Romeo, der auf Klassenfahrt einst seine große Liebe Julia traf! Es ist eher nicht das wirkliche Leben, das “große Literatur schreibt”, sondern die Fantasie der Literaten, von Filmemachern und Schauspielern in eine Wirklichkeit zweiter Ordnung verwandelt. Die seichten Aufgüsse dieser Medienrealität (also die beliebten Fernsehserien à la Rosemunde Pilcher, Sturm der Liebe und wie sie alle heißen) scheinen allmählich zu einer Art Rückkopplungseffekt zu führen, der selbst hohe Richter zu einem milden Umgang mit solchen Regelverstößen verführt, ihre Urteilskraft aushöhlt.
Kommentar by Horst Kasper — 15. Januar 2012 @ 11:14
Also jenseits von Sex liegt in dieser Sache doch das Unbefriedigende darin, dass Rechtsprechung und Moral nicht mit den gleichen Leitunterscheidungen zugange sind. Der Lehrer hat vielleicht nichts ungesetzliches getan, was aber die bereits genannten ethischen entwicklungspsychologisch-pädagogischen und elterlich-fürsorglichen Perspektiven nicht befriedigen kann.
Keiner weiß (zumindest wir nicht), ob das Verhältnis für das Mädchen
A) einfach toll war und sie sich dabei entdeckt hat im Auftakt zum Erwachsensein oder dieses Verhältnis ihrerseits gut kalkuliert hatte (Literatur dazu: Marguerite Duras, L’Amant). Die Initiation durch einen Älteren oder auch eine Ältere war ja noch nie selten, auch jenseits der großen Literatur.
B) nur bedrängend, zwingend, missbräuchlich war.
C) hoch ambivalent war zwischen Lust und Aufregung und mangelnder gefühlsmäßiger Übersicht, emotionaler Abhängigkeit oder Angst, sich nicht entziehen zu können.
Da man’s nicht weiß, wäre es aber umso wichtiger, eine öffentliche Instanz würde eine eindeutig konservative Position einnehmen, etwas vereindeutigen, was dem Mädchen selbst evtl. uneindeutig erscheint, so dass sie eine Referenz hat, auf die sie sich beziehen kann (erleichtert zustimmend oder rebellisch ihre Freiheit verfechtend).
Kommentar by ppeiser — 15. Januar 2012 @ 21:03
Ich bin 16 und finde, dass viel zu selten auf das Mädchen geguckt wird. Sie hätte nach dem 21. Mal auch nein sagen können, anstatt die Beziehung weiter zu führen. Sie trägt die gleiche Schuld wie er und ich denke nicht dass sie wehrlos war oder es ihr nicht gefallen hätte eine Beziehung mit einem Lehrer zu führen.
Kommentar by Emily — 15. Januar 2012 @ 22:29
wir hatten auch so ein “heißes” Mädchen in der Klasse,
und in der Klasse über uns gab es auch so eines ( Lehrers-tochter, und unser Lateinlehrer war mit einer ehemaligen Schülerin verheiratet….
Die Jungs fanden diese frühen Frauen toll ….
und beide Mitschülerinnen haben ihre soziale und/oder berufliche Karriere genauso weiter gelebt.
Die Diskrepanz zwischen biologischem Alter von 14 oder 15 oder 16 Jahren und kulturellen sozialen Erwartungen in diesen Jahren zusammen mit der Verleugnung dieser Diskrepanz
erscheint mir diskussionswürdig. Zu Weihnachten gab es im Fernsehen Dornröschen, der Prinz heiratete Dornröschen im zarten Alter von 14 Jahren ….
Was den Lehrer angeht, er war nicht engagiert für praktische Übungen in Sexualkunde und Beziehungsgestaltung ….
Kommentar by werner — 17. Januar 2012 @ 10:43